Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lübbertus Lars Trey (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dessen Kunden (nachfolgend gemeinsam „Parteien“ genannt). Sie gelten jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
  2. Abweichende AGB des Kunden finden auf geschlossene Verträge keine Anwendung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Treffen der Anbieter und der Kunde von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Bestimmungen der AGB vor. Solche abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  4. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d.h. mit Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen (Neben-)Tätigkeit handeln. Der Kunde versichert daher mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Personen, die als Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handeln.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB auch für laufende Vertragsbeziehungen zu ändern, wenn dies aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten erforderlich wird. In diesem Fall wird der Kunde über die geplanten Änderungen per E-Mail informiert. Der E-Mail sind die AGB unter Hervorhebung der geplanten Änderungen beigefügt. Der Kunde hat die Möglichkeit, den geplanten Änderungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der E-Mail zu widersprechen. Macht der Kunde von der Widerspruchsmöglichkeit innerhalb der Frist keinen Gebrauch, so gelten die Änderungen als stillschweigend akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der entsprechenden E-Mail ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu Kündigen.

2. Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter ist Entwickler der SaaS-Software „Pathleader“. Pathleader bietet Kunden die Möglichkeit, Geschäftsprozesse zu digitalisieren und effizienter zu gestalten sowie Geschäftsdaten aller Kategorien zu verwalten. Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist die auf die Vertragsdauer beschränkte Zurverfügungstellung der SaaS-Software über das Internet zur Nutzung durch den Kunden sowie die mit der Nutzung verbundenen weiteren Leistungen im Sinne von SaaS-Dienstleistungen gegen Vergütung.
  2. Einzelheiten zu der SaaS-Software und den zugehörigen SaaS-Dienstleistungen können der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Anbieters entnommen werden.

3. Erstgespräch, Vertragsschluss

  1. Interessenten haben die Möglichkeit, über ein Kontaktformular auf der Website des Anbieters ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Das Erstgespräch dient der Feststellung der Anforderungen des Interessenten und der Vereinbarkeit mit dem Leistungspaket des Anbieters.
  2. Bei positivem Ergebnis des Erstgesprächs erhält der Interessent per E-Mail eine Auftragszusammenfassung mit einem individuellen Leistungsangebot. Diese Auftragszusammenfassung stellt gleichzeitig ein Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Vertragsangebots per E-Mail zustande. Dem Kunden wird anschließend per E-Mail ein Link zum Zahlungsabschluss übermittelt.

4. Kostenlose Testphase

  1. Interessenten haben die Möglichkeit, die SaaS-Software einmalig kostenlos für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung zu testen. Der Anbieter stellt dem Interessenten hierfür auf Anfrage einen Testzugang zur Verfügung.
  2. Der Kunde erhält im Rahmen der Testphase die Möglichkeit, Testdaten in die SaaS-Software einzupflegen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust dieser Daten.
  3. Eine Verfügbarkeit im Sinne der Ziffer 11 wird für die Dauer der Testphase nicht geschuldet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Testphase. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Nutzer von der Testphase jederzeit und ohne Begründung auszuschließen.
  4. Jeder Interessent kann die kostenlose Testphase nur einmalig nutzen. Die mehrmalige Nutzung der Testphase ist ausdrücklich nicht gestattet.

5. Softwareüberlassung, Softwaremodule

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die SaaS-Software für die Laufzeit des Vertrages im vereinbarten Umfang und in der aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Der Umfang der Software-Funktionen bestimmt sich nach dem individuellen Leistungsangebot gemäß Ziffer 3.2. Der Zugriff auf die Software erfolgt Browsergestützt.
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der SaaS-Software erfüllt. Im Zweifelsfall kann der Kunde den Anbieter diesbezüglich um eine Beratung bitten. Die Kosten des Zugriffs über das Internet, insbesondere für benötigte Endgeräte und die Internetverbindung, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortlichkeit für die Verfügbarkeit einer Internetverbindung.
  3. Die SaaS-Software ist modular aufgebaut. Diese enthält Standardmodule, die darauf ausgelegt sind, möglichst viele Anforderungen von verschiedenen Kunden abzudecken und dem Kunden je nach Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Standardmodule können weiter individualisiert werden, um spezielleren Anforderungen des Kunden gerecht zu werden.
  4. Sofern der Kunde die Individualisierung eines Standardmoduls wünscht, kann er eine entsprechende Anfrage in Textform an den Anbieter richten. Stellt der Anbieter unabhängig von einer Anfrage einen Individualisierungsbedarf beim Kunden fest, setzt er den Kunden hiervon im Rahmen der Beratungsleistung in Kenntnis.
  5. Für die Individualisierung eines im Rahmen des Leistungsangebotes nach 10.1 gebuchten Standardmoduls wird vorab eine Aufwandsschätzung erstellt. Soweit der Anpassungsaufwand das zwischen den Parteien optional vereinbarte monatliche Beratungskontingent übersteigt, hat der Kunde hierfür eine gesonderte Vergütung gemäß Ziffer 10.4 zu zahlen.
  6. Soweit die spezifischen Anforderungen des Kunden nach Auffassung des Anbieters nicht durch ein Standardmodul oder dessen Individualisierung abgedeckt werden können, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren und im Einzelfall die Implementierung eines kundenspezifischen Softwaremoduls anbieten, das zur Erfüllung der Anforderungen des Kunden neu und grundsätzlich unabhängig entwickelt wird. Der Kunde erhält vorab eine Aufwandsschätzung. Soweit der Entwicklungsaufwand das zwischen den Parteien optional vereinbarte monatliche Beratungskontingent übersteigt, hat der Kunde hierfür eine gesonderte Vergütung gemäß Ziffer 10.4 zu zahlen.

6. Urheberrecht, Nutzungsrechte

  1. Die SaaS-Software, der Quellcode der Software sowie die Inhalte der Software (insbesondere Grafiken, Logos, Texte, Layouts, Datenbanken usw.) sind urheberrechtlich geschützt. Ausschließlicher Inhaber der Nutzungsrechte ist der Anbieter, soweit es sich nicht um Open-Source-Inhalte handelt. Eine Nutzung ist nur gestattet, wenn und soweit die Bestimmungen dieses Abschnitts diese ausdrücklich erlauben. Die Nutzungsbefugnis erstreckt sich auf den Kunden einschließlich aller ihm angehörender Arbeitnehmer. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen ist nicht gestattet.
  2. Der Anbieter räumt dem Kunden während der Vertragslaufzeit ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der SaaS-Software ein, welches inhaltlich auf die zweckmäßige Nutzung der SaaS-Software beschränkt ist.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS-Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu verändern, zu dekompilieren oder unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Das Laden der SaaS-Software in einen Zwischenspeicher (z.B. Browser-Sandbox, Arbeitsspeicher), das zur Nutzung der SaaS-Software erforderlich ist, ist erlaubt.
  4. Sofern vom Kunden hochgeladene Inhalte geschütztes geistiges Eigentum darstellen, räumt der Kunde dem Anbieter ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Inhaltlich ist das Nutzungsrecht auf den Zweck des Betriebs der SaaS-Software beschränkt. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere
    1. die Speicherung der Inhalte durch den Anbieter sowie deren Vervielfältigung zur Anzeige der Inhalte in der SaaS-Software und zur Datensicherung sowie
    2. die Weitergabe an Dritte, soweit erforderlich (z.B. Hosting-Dienstleister).
  5. Individualisierte Standardmodule gemäß Ziffer 5.3 und neu entwickelte Softwaremodule gemäß Ziffern 5.6 werden nach ihrer Fertigstellung in das Leistungsangebot des Anbieters aufgenommen und zukünftig auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Kunden erhalten insoweit auch an kundenspezifischen Softwaremodulen ausdrücklich kein ausschließliches Nutzungsrecht.

7. Bereitstellung von Speicherplatz

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden auf der Serverplattform einen definierten Speicherplatz zur Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Software genutzten Daten zur Verfügung. Dieser Speicherplatz ist grundsätzlich auf einen Umfang von maximal 10 Gigabyte begrenzt.
  2. Gespeicherte Daten sind der Verantwortungssphäre des Kunden zuzuordnen. Für die Speicherung und Verarbeitung sowie Einhaltung etwaiger damit im Zusammenhang stehender gesetzlicher Bestimmungen ist dieser allein verantwortlich.
  3. Überschreitet der Kunde die zulässige Speicherplatzmenge, wird der Anbieter den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, für die Dauer des SaaS-Vertrages zusätzlichen Speicherplatz gegen Entgelt zu erwerben, sofern dieser verfügbar ist. Die Parteien treffen hierüber eine Ergänzungsvereinbarung zum SaaS-Vertrag in Textform.
  4. Der Kunde darf auf dem bereitgestellten Speicherplatz keine Daten, Nachrichten oder sonstigen Inhalte ablegen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Hierzu zählt insbesondere das Strafrecht, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Marken- und sonstiges Kennzeichnungsrecht sowie die Verletzung der guten Sitten. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglicher Haftung frei, die auf der Verletzung der vorstehenden Bestimmungen beruht und trägt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige Daten ohne weitere Benachrichtigung des Kunden zu löschen.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz Dritten teilweise oder vollständig zur Nutzung zu überlassen.
  6. Der Anbieter trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs durch Dritte. Kundendatenbanken werden durch tägliche Backups gesichert. Kundendatenbanken unterschiedlicher Kunden sind zudem technisch voneinander getrennt. Der Kunde ist verpflichtet regelmäßig zusätzliche Backups auf eigenen Systemen anzulegen.
  7. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Nach Vertragsbeendigung gilt Ziffer 15.6.

8. Benutzerkonto

  1. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss und Zahlung der Vergütung ein Benutzerkonto, welches ihm vom Anbieter zugewiesen wird. Als Benutzername wird die bei der Kontaktanfrage gemäß Ziffer 3.1 hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden eingerichtet. Die E-Mail-Adresse kann nachträglich in den Einstellungen des Benutzerkontos angepasst werden. Der Kunde hat zudem auf Anfrage beim Anbieter die Möglichkeit, bis zu 50 zusätzliche Zugänge für ihm zugehörige Arbeitnehmer einrichten zu lassen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, beim erstmaligen Einloggen in das Benutzerkonto ein sicheres Passwort zu vergeben, das der dort angegebenen Passwortrichtlinie entspricht. Der Kunde stellt sicher, dass das Passwort der Geheimhaltung unterliegt und Dritten nicht zugänglich ist. Das Passwort darf nicht unverschlüsselt auf einem Endgerät gespeichert oder in anderer Weise ungeschützt aufbewahrt werden.
  3. Im Falle nichtautorisierten Zugriffs eines Dritten auf das Benutzerkonto und die SaaS-Software hat der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten. Ändert sich die E-Mail-Adresse während der Vertragslaufzeit, so korrigiert der Kunde diese unverzüglich in seinem Benutzerkonto.

9. Schnittstellen

  1. Die SaaS-Software bietet die Möglichkeit, Schnittstellen zu Kundensystemen bzw. von Kundensystemen zum System der SaaS-Software zu implementieren. Sofern der Kunde die Implementierung einer Schnittstelle wünscht, kann er dies dem Anbieter unter Angabe der gewünschten Funktionen in Textform mitteilen. Der Anbieter entscheidet im Einzelfall, ob eine Implementierung sinnvoll ist.
  2. Die Implementierung von Schnittstellen gehört nicht zu den Leistungspflichten des Anbieters aus dem SaaS-Vertrag. Sie gilt als Leistung im Sinne von Ziffer 10.4, über die ein separater Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wird. Der Kunde erhält vor Beginn der Implementierung eine Aufwandsschätzung.
  3. Das separate Vertragsverhältnis über die Implementierung einer Schnittstelle kommt mit der Zustimmung des Kunden zur Aufwandsschätzung in Textform zustande.
  4. Mängel hinsichtlich der Implementierung von Schnittstellen berühren das SaaS-Vertragsverhältnis nicht. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelgewährleistung gemäß §§ 633 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

10. Vergütung, Fälligkeit, Zahlung

  1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem individuellen Leistungsangebot an den Kunden gemäß Ziffer 3.2. SaaS-Leistungen werden ausschließlich im Abonnement angeboten.
  2. Die Vergütung für den ersten Vertragsmonat wird sofort bei Vertragsschluss fällig. Die Zahlungen für die Folgemonate sind jeweils zu Beginn eines Vertragsmonats fällig.
  3. Entscheidet sich der Kunde für ein vergünstigtes Jahres-Abonnement von SaaS-Leistungen, wird die Vergütung für das erste Vertragsjahr sofort bei Vertragsschluss fällig. Die Zahlungen für die Folgejahre sind jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres fällig.
  4. Die Vergütung für Leistungen, die nicht Teil des SaaS-Vertrages sind oder ein optionales monatliches Beratungskontingent übersteigen, erfolgt nach Aufwand unter minutengenauer Zeiterfassung zu dem ausgewiesenen Stundensatz des individuellen Leistungsangebots gemäß Ziffer 3.2.
  5. Sind im abgeschlossenen SaaS-Vertrag Inklusivstunden enthalten, können diese auf den folgenden Zahlungszeitraum übertragen werden, sofern sie im aktuellen Zahlungszeitraum nicht vollständig genutzt wurden. Im Falle einer Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, verfallen alle nicht genutzten Inklusivstunden. Eine Auszahlung oder Übertragung nicht genutzter Inklusivstunden nach Vertragsbeendigung ist ausgeschlossen. Bei Abschluss eine Jahresvertrages sind alle Inklusivstunden in Summe abrufbar.
  6. Bei veränderten Bedarfen kann zwischen den angebotenen Abo-Modellen laut Leistungsbeschreibung zum jeweils nächsten Abrechnungszeitraum gewechselt werden.
  7. Die Zahlungsabwicklung einschließlich Rechnungsstellung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe und das Zahlungsmittel SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde räumt dem Anbieter das hierfür erforderliche Lastschrift-Mandat ein.

11. Verfügbarkeit, Wartung

  1. Der Anbieter ist bemüht, eine möglichst durchgängige Erreichbarkeit der SaaS-Software zu bieten und strebt daher eine Verfügbarkeit von über 95% im Jahresmittel an. Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr im Durchschnitt den Wert von 90%, so ist der Kunden zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass ihm im Falle einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der SaaS-Software keine Nachteile entstehen.
  2. Über Geplante Wartungsarbeiten wird der Kunde rechtzeitig informiert. Diese finden in der Regel in der Zeit zwischen 21:00 und 00:00 Uhr statt. Nichtverfügbarkeiten aufgrund geplanter Wartungsarbeiten haben keinen Einfluss auf die durchschnittliche Verfügbarkeit im Sinne von Ziffer 11.1.

12. Updates

  1. Der Anbieter bemüht sich fortlaufend, die SaaS-Software für die Kunden durch Updates weiterzuentwickeln und zu verbessern. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf fortlaufende Updates der SaaS-Software. § 327f BGB findet keine Anwendung.
  2. Updates werden als „Rolling Update“ ausgeführt und führen in der Regel nicht zu Ausfallzeiten bei der Nutzung der SaaS-Software. Der Kunde erkennt jedoch an, dass es bei Fehlern zu Ausfallzeiten kommen kann. Der Anbieter wird sich bemühen, einen solchen Fehler unverzüglich zu beheben.
  3. Nach einem erfolgreichen Update steht dieses dem Kunden beim nächsten Start der SaaS-Software zur Verfügung. Der Kunde wird zu diesem Zeitpunkt über das eingespielte Update informiert.

13. Fehler- und Anwendungssupport

  1. Bei Störungen und/oder Fehlern der SaaS-Software kann sich der Kunde an den Anbieter wenden. Fehlersupport erfolgt im Rahmen des SaaS-Vertrages ohne Zeiterfassung und ist in der Vergütung gemäß Ziffer 10.1 inbegriffen.
  2. Der Anbieter erbringt im Rahmen des zwischen den Parteien vereinbarten Beratungskontigents ohne Aufpreis zusätzlich Supportleistungen im Hinblick auf die Anwendung der SaaS-Software. Diesbezügliche Supportleistungen, die den zeitlichen Umfang des vereinbarten Beratungskontigents übersteigen, sind gemäß Ziffer 10.4 zu vergüten.
  3. Supportanfragen können vom Nutzer per E-Mail an ••••••••••••••••••••• oder über das Kontaktformular an den Anbieter gerichtet werden. Diese werden im Rahmen eines Ticketsystems innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in der Reihenfolge abgearbeitet, in der sie eingegangen sind.

14. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde richtet die für die Nutzung der SaaS-Software benötigten Endgeräte sowie die Internetverbindung für den Zugriff eigenständig ein. Die Konfiguration beim Kunden hat dem Stand der Technik zu entsprechen.
  2. Vor Übermittlung von Daten und Informationen an den Anbieter oder die Serverplattform wird der Kunde diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
  3. Der Kunde hat dem Anbieter Störungen und Fehler bei der Nutzung der SaaS-Software, soweit sie im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Software nicht missbräuchlich zu verwenden. Er verpflichtet sich, Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Software, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen, zu unterlassen.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Programme, Algorithmen oder sonstige Software in Verbindung mit der Nutzung SaaS-Software zu verwenden, die die Funktionalität der SaaS-Software beeinträchtigen können. Er darf insbesondere keine Maßnahmen ergreifen, die eine übermäßige Belastung der Server-Infrastruktur zur Folge haben können oder störend in die SaaS-Software eingreifen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebssystem auf den von Ihm für die Nutzung der SaaS-Software verwendeten Endgeräten laufend zu aktualisieren und die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheits- und Funktionsupdates zu installieren.
  7. Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts durch Mitarbeiter des Kunden werden dem Kunden als eigene Verstöße zugerechnet. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die bei Beachtung der vorgenannten Pflichten nicht eingetreten wären.

15. Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Der SaaS-Vertrag wird zunächst – je nach dem vom Kunden gewählten Abonnement – für eine Mindestlaufzeit von einem Monat bzw. einem Jahr geschlossen.
  2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der SaaS-Vertrag automatisch – je nach dem vom Kunden gewählten Abonnement – um einen Monat bzw. ein Jahr, sofern nicht eine Partei den Vertrag fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hat.
  3. Während der Mindestvertragslaufzeit kann der Kunde den SaaS-Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann jede Partei den SaaS-Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der verlängerten Laufzeitperiode kündigen.
  4. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen seine Pflichten aus den vorliegenden AGB verstößt.
  5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  6. Mit Ende der Vertragslaufzeit werden alle gespeicherten Daten sowie Backups des Kunden gelöscht, wobei der Kunde auf diesen Löschvorgang hingewiesen wird. Die rechtzeitige Sicherung von Daten, die der Kunde in der SaaS-Software bzw. auf der Serverplattform hinterlegt hat, obliegt allein dem Nutzer.

16. Allgemeine Haftungsbeschränkung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus
    1. der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
    2. der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf),
    3. der Verletzung von Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG),
    4. der Verletzung von Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie
    5. der Verletzung anderer gesetzlicher Bestimmungen, wenn und soweit diese eine Haftung zwingend vorschreiben bzw. soweit diese eine Haftungsbeschränkung und/oder einen Haftungsausschluss nicht gestatten.

Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

  1. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

17. Höhere Gewalt

  1. Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, wenn dies auf Umständen höherer Gewalt beruht, die nicht von ihm selbst zu verantworten sind, auch wenn diese bei einem Unterauftragnehmer eintreten. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Krieg, Pandemie, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Nichterfüllung auf Seiten von Dritten, innere Unruhen und Arbeitskämpfe. Vorstehendes gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits bestehenden Leistungsverzugs eintreten.
  2. Für die Zeit des Vorliegens höherer Gewalt ruhen die Vertragspflichten.

18. Datenschutz und -sicherheit, Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verarbeiten die personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Der Anbieter hat alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein den Risiken angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
  3. Die Parteien schließen im Hinblick auf Art. 28 Abs. 3 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine geeignete Vertragsvorlage wird vom Anbieter gestellt.
  4. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
  5. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die zwischen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

19. Kommunikation via E-Mail

  1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Kommunikation zwischen ihm und dem Anbieter überwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail, stattfindet. Es wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass die vom Anbieter an diese Adresse versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter versandten E-Mails zugestellt werden können.

20. Schlussbestimmungen

  1. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss den UN-Kaufrechts.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
  3. Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Anbieters.